Corporate Sustainability Reporting: Ist Ihr Unternehmen bereit für die neuen Pflichten?

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Juli 4, 2023 No Comments

Corporate Sustainability Reporting: Ist Ihr Unternehmen bereit für die neuen Pflichten?

Ab 2024 tritt die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU in Kraft, die erhebliche Änderungen und Erweiterungen der Berichterstattungspflichten für Unternehmen mit sich bringt. Diese Richtlinie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und legt einen stärkeren Fokus auf die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten sowie die Wechselwirkungen zwischen Geschäftstätigkeit und Nachhaltigkeit.

Was ist die CSRD?

Die CSRD zielt darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten zu erhöhen. Unternehmen müssen künftig detaillierte Informationen über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken (ESG) offenlegen. Dies soll Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern einen tieferen Einblick in die Nachhaltigkeitspraktiken von Unternehmen bieten.

Wer ist betroffen?

Die Berichtspflicht betrifft bis zu 50.000 Unternehmen in der EU, darunter etwa 15.000 in Deutschland. Betroffene Unternehmen sind solche mit mehr als 250 Mitarbeitenden, einem Nettoumsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro. Auch nicht EU-Unternehmen mit einem Umsatz von über 150 Millionen Euro innerhalb der EU sowie EU-Niederlassungen und Tochterunternehmen fallen unter die Richtlinie.

“Die CSRD wird die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland um das Dreißigfache erhöhen.”

Zeitplan und Schritte zur Umsetzung

Die Umsetzung der CSRD erfolgt in mehreren Schritten:

  • 2025: Unternehmen, die bereits nach der NFRD berichtspflichtig waren, müssen für das Geschäftsjahr 2024 Bericht erstatten.
  • 2026: Unternehmen, die erstmals nach CSRD berichtspflichtig sind, berichten für das Geschäftsjahr 2025.
  • 2027: Börsennotierte KMUs und kleine Finanz-/Versicherungsfirmen berichten erstmals für das Geschäftsjahr 2026.
  • 2029: Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die jedoch einen Umsatz von über 150 Millionen Euro innerhalb der EU erzielen, sowie EU-Niederlassungen und EU-Tochterunternehmen berichten für das Geschäftsjahr 2028.


Vorbereitung auf die neuen Anforderungen

Unternehmen sollten frühzeitig eine Strategie zur Datenerfassung und -analyse entwickeln, relevante Stakeholder einbinden und sicherstellen, dass ihre Berichterstattungsprozesse den CSRD-Anforderungen entsprechen. Eine gründliche Vorbereitung hilft, die neuen Pflichten zu erfüllen und die Vorteile einer transparenten und verantwortungsvollen Unternehmensführung voll auszuschöpfen.

Fazit

Die neuen Berichtspflichten der CSRD stellen Unternehmen vor Herausforderungen, bieten jedoch auch die Möglichkeit, die Nachhaltigkeitsstrategie zu verbessern und das Vertrauen der Stakeholder zu stärken. Durch proaktive Anpassungen und strategische Planung können Unternehmen nicht nur den neuen Anforderungen gerecht werden, sondern auch langfristig erfolgreich und nachhaltig wirtschaften.

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